Gewalt in der Familie Kinder vor Gewalt, insbesondere im familialen Nahraum, zu schützen ist, ist eine zentrale Aufgabe der Jugendhilfe. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist gesellschaftlich
geächtet, aber dennoch alltägliche Realität. Sie findet
im familialen Nahraum statt und ist häufig kein einmaliges Ereignis.
Die Formen der Gewalt sind vielfältig; das Spektrum reicht von der
kräftigen Ohrfeige bis zur lebensbedrohlichen Misshandlung, von Beschimpfungen
bis zum Einsperren mit Nahrungsentzug, vom Stimulieren der kindlichen
Genitalien bis zum Geschlechtsverkehr. Auch die Eltern und Bezugspersonen, die gegenüber
ihrem Kind oder Jugendlichen gewalttätig geworden sind, lehnen in
der Regel Gewalt ab. Sie fühlen sich hilflos und ohnmächtig,
erleben ihre Kinder als bedrohlich oder haben den Eindruck, keinen Kontakt
zu ihrem Kind zu bekommen. Die Generationsgrenzen sind verwischt. Der
Übergriff kann daher verstanden werden als hilfloser Versuch mit
einander in Kontakt zu kommen. Gewalt ist in diesem Zusammenhang der Ausdruck
einer tiefgreifenden Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern. Ein erster Schritt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt kann eine vorübergehende Unterbringung in Form einer Inobhutnahme durch die SozialarbeiterInnen des Jugendamtes sein. Damit ist einer weiteren Gefährdung vorgebeugt. Längerfristig gilt es, Möglichkeiten zu finden, die Beziehungsstörung zwischen Eltern und Kindern zu bearbeiten. Dazu bedarf es eines spezialisierten Angebotes an Beratung und Therapie für Eltern und Kinder. |